FEM 4.004-Prüfung – mit Sicherheit STILL
Mindestens einmal pro Jahr – so will es bekanntlich der Gesetzgeber – muss bei Gabelstaplern eine FEM 4.004-Prüfung nach der Vorschrift für Flurförderzeuge (BGV D 27 ) durchgeführt werden. Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich.
STILL arbeitet darum auch bei der FEM 4.004-Prüfung so qualitätsbewusst wie auf allen anderen Gebieten: von der Überprüfung der Gabel bis hin zur Längenmessung der Lastketten – alle Details werden mit speziellen Prüfeinrichtungen genauestens durchgecheckt und im Prüfbuch festgehalten.
Material im Härtetest
Die FEM 4.004-Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung. Insbesondere stehen auf dem Prüfstand:
- Lenkung, Bremsen, Räder, Bedienelemente und Antrieb
- Hydraulische Anlage, Hubgerüst, Hubketten, Lastaufnahmemittel (Gabel etc.)
- Fahrerschutzdach
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Service
Heinrich Altpeter
Regionaler Service Manager: Mosel, Hunsrück, Eifel
Mobiltelefon: 0172 6817849
Telefax: 06831 98693-19
E-Mail: heinrich.altpeter@still.de