FEM 4.004-Prüfung – mit Sicherheit STILL

Mindestens einmal pro Jahr – so will es bekanntlich der Gesetzgeber – muss bei Gabelstaplern eine FEM 4.004-Prüfung nach der Vorschrift für Flurförderzeuge (BGV D 27 ) durchgeführt werden. Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich.

STILL arbeitet darum auch bei der FEM 4.004-Prüfung so qualitätsbewusst wie auf allen anderen Gebieten: von der Überprüfung der Gabel bis hin zur Längenmessung der Lastketten – alle Details werden mit speziellen Prüfeinrichtungen genauestens durchgecheckt und im Prüfbuch festgehalten.

Material im Härtetest

Die FEM 4.004-Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung. Insbesondere stehen auf dem Prüfstand:

  • Lenkung, Bremsen, Räder, Bedienelemente und Antrieb
  • Hydraulische Anlage, Hubgerüst, Hubketten, Lastaufnahmemittel (Gabel etc.)
  • Fahrerschutzdach

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Service

Heinrich Altpeter

Regionaler Service Manager: Mosel, Hunsrück, Eifel

Mobiltelefon: 0172 6817849

Telefax: 06831 98693-19

E-Mail: heinrich.altpeter@still.de